Kommunale Wärmeplanung für das Amt Nennhausen

Der Amtsausschuss hat die Kommunale Wärmeplanung am 06.06.2024 als Klimaschutzmaßnahme beschlossen. Die Wärmeplanung ist nach der Brandenburgischen Wärmeplanungsverordnung (Kabinettsbeschluss vom 9.Juli 2024) bis Mitte 2028 zu erstellen. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) vom Bund enthält noch zusätzliche Vorgaben für die Kommunale Wärmeplanung und ist zu beachten.

DieTransformation des Wärmesektors

Die Analyse verschiedener Betrachtungsebenen bildet die Grundlage für die kommunale Wärmeplanung

Die Transformation des Wärmesektors ist eine zentrale Aufgabe für das Erreichen der Klimaziele auf Bundes- und Landesebene. In Brandenburg verursacht der Wärmesektor laut Bilanz 2022/2023 rund 42 % der CO₂-Emissionen. Die Kommunale Wärmeplanung in Amt Nennhausen verfolgt das Ziel einer weitgehend treibhausgasneutralen Wärmeversorgung. Sie umfasst das gesamte Gemeindegebiet mit privaten, kommunalen, gewerblichen und industriellen Gebäuden. Geprüft werden zentrale (z. B. Wärmenetze) und dezentrale Lösungen (z. B. Wärmepumpen). Die Planung bildet die Grundlage für weitere Maßnahmen in Quartieren und Gebäuden und trägt zum Umwelt- und Klimaschutz bei.